welche Änderungen gab es vor kurzem hinsichtlich Kündigungsschutz bei Krankheit?
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1 Antwort
Das klingt nach einer rhetorischen Frage ;-)
Das Bundesgericht hatte kürzlich einen wegweisenden Entscheid (1C_595/2023 vom 26. März 2024) in Bezug auf Kündigungen im Krankheitsfall getroffen. Wird ein MA infolge eines Arbeitsplatzkonfliktes krank, kann der zeitliche Kündigungsschutz entfallen. Gemäss Bundesgericht ist Art. 336c OR trotz Krankheitsfall dann nicht anwendbar, wenn sich die gesundheitliche Beeinträchtigung als so unbedeutend erweist, dass sie der Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle nicht entgegensteht. Dies kann gemäss Bundesgericht insb. dann der Fall sein, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung auf den Arbeitsplatz beschränkt und somit eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Zu beachten ist, dass eine ärztliche Bestätigung vorliegen muss, wonach eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit ...