29. November 2017
Welche Änderungen im Anschlussvertrag gelten als wesentlich?
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Als wesentliche Änderung eines Anschlussvertrages oder Versicherungsvertrages nach Artikel 53f Absatz 1 gelten: eine Erhöhung derjenigen Beiträge, denen nicht Gutschriften auf den Guthaben der Versicherten entsprechen, um mindestens 10 Prozent innerhalb von drei Jahren; eine Senkung des Umwandlungssatzes, die für...