29. November 2017
Welche Bestimmungen gelten für den zu versichernden Teil des Jahreslohnes?
1 Antwort
Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von 24 675 bis und mit 84 600 Franken. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt. Beträgt der koordinierte Lohn weniger als 3525 Franken im Jahr, so muss er auf diesen Betrag aufgerundet werden. Sinkt der Jahreslohn vorübergehend wegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder aus ähnlichen Gründen, so behält der bisherige koordini...