30. August 2021

Welche Daten von austretenden Mitarbeitenden muss der Arbeitgeber zwingend löschen?

Austritt Mitarbeitende, DSGVO, Aufbewahrungspflicht

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Gute Frage!

Zuerst ist überhaupt abzuklären, ob die DSGVO/GDPR als europäisches Recht im konkreten Einzelfall (ausnahmsweise) auf die MA anwendbar ist. Ansonsten gilt das schweizerische DSG. Mutmasslich Mitte nächsten Jahres wird jedoch das revidierte DSG in Kraft treten. Es lohnt sich, frühzeitig die Prozesse zu überprüfen (v.a. hinsichtlich der erweiterten Dokumentationspflichten) & entsprechend anzupassen!

Grundsätzlich ist jegliche Kommunikation auf unternehmerischen Systemen als geschäftsrelevant zu betrachten, auf welche der AG uneingeschränkt Zugriff haben muss. Immerhin obliegen ihm auch die damit verbundenen gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften (OR, GeBüV, MWST etc.)! Wenig bekannt ist, dass dem AG aus Art.160 ZPO (Zivilprozessordnung) eine allgemeine Mitwirkungspflicht und damit auch eine umfassende Aufbewahrungspflicht zukommt! Und zwar nicht nur für die eigenen Rechtsfälle, sondern möglicherweise auch für Verfahren zwischen Dritten (Art. 160 Abs. 3 ZPO)!

Zur Frage:

Der AG muss nur diejenigen personenbe...

Marc F.
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