Welche Implikationen hat die Defintion von Mitarbeitergruppen als "Kader"?
1 Antwort
Arbeitsgesetzlich: keine. Die Unterstellung unter das Arbeitsgesetz hängt nicht von diesem Begriff ab (Art. 3 lit. d ArG).
Allenfalls sind Kader-Angehörige einem vorhandenen GAV nicht unterstellt (vgl. persönlicher Geltungsbereich des GAV).
Allenfalls können etwas erhöhte Pflichten des Arbeitnehmers im Kader (Sorgfalt, Treue etc.; Art. 321 ff. OR) angenommen werden.
Für rechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Erwähnung des Kader-Begriffs i...