11. November 2018
Welche Kündigungsfristen gelten für Mitarbeiter mit Prokura? 3 Monate oder als Kader 6 Monate?
Was gelten für Kündigungsfristen für Mitarbeiter mit Prokura? Bin seit 12 Jahren im Betrieb und habe nur einen mündlichen Vertrag. Gelten 3 Monate oder als Kader 6 Monate?
1 Antwort
Kündigungsfristen
Bestehen kein schriftlicher Arbeitsvertrag und kein Gesamtarbeitsvertrag, so ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Sie beträgt:
- 7 Kalendertage während der Probezeit (auf Ende irgendeines Tages)
- 1 Monat im ersten Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
- 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
- 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
- Befristete Arbeitsverträge enden beim festgesetzten Enddatum. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsd...