11. November 2018

Welche Kündigungsfristen gelten für Mitarbeiter mit Prokura? 3 Monate oder als Kader 6 Monate?

Was gelten für Kündigungsfristen für Mitarbeiter mit Prokura? Bin seit 12 Jahren im Betrieb und habe nur einen mündlichen Vertrag. Gelten 3 Monate oder als Kader 6 Monate?

1 Antwort

Kündigungsfristen

Bestehen kein schriftlicher Arbeitsvertrag und kein Gesamtarbeitsvertrag, so ist die Kündigungsfrist durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Sie beträgt:

  • 7 Kalendertage während der Probezeit (auf Ende irgendeines Tages)
  • 1 Monat im ersten Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr (auf Ende eines Monats)
  • Befristete Arbeitsverträge enden beim festgesetzten Enddatum. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsd...
Christiane W.
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