15. Oktober 2017

Welche Kündigungsfristen sieht das Gesetz vor?

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Das Gesetz sieht vor, dass nach Ablauf der Probezeit im ersten Dienstjahr ein Monat; im zweiten Dienstjahr bis und mit dem 9. Dienstjahr zwei Monate und ab dem 10. Dienstjahr drei Monate an Kündigungsfrist gewährt werden. Diese Kündigungsfristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag abgeändert werden. Eine Herabsetzung der Kündigungsfrist unter einen Monat ist jedoch nur mittels Gesamtarbeitsvertrag möglich, und auch nur im ersten Dienstjahr. Die Kündigung erfolgt auf das Ende des Monats. Dieser Endtermin kann jedoch vertraglich geändert werden. Es kann jeder beliebige Tag als Kündigungsendtermin bestimmt werden. Bestünde im obigen Beispiel eine Vertragsklausel, wonach die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf einen beliebigen Zeitpunkt erfolgen kann, so würde das Arbeitsverhältnis an demjenigen Tag im Dezember 2010 enden, an welchem der Arbeitgeber die Kündi...
Alexandra M.
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