05. November 2020

Welche Möglichkeiten, wenn die schwangere MA die Aufhebungsvereinbarung nicht unterschreiben möchte?

Eine MA mit einem 100% Pensum erwartet im Februar ihr erstes Kind. Ihr Wunsch wäre es, nach dem gesetzlichen Mutterschaftsurlaub und weiteren 3 Monaten unbezahltem Urlaub mit einem 40% Pensum an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Sie ist seit dem Beginn der Schwangerschaft zu 100% krankgeschrieben.

Aus betrieblicher Sicht haben wir zum jetzigen Zeitpunkt keine 40% Stelle offen. Wir können ihr also nicht anbieten, was sie sich wünscht. Die Nachfolgerin wurde bereits eingestellt und ist mit einem 100% Pensum tätig.

Wir planen nun eine Aufhebungsvereinbarung auf den Zeitpunkt nach dem Mutterschaftsurlaub zu unterschreiben. Damit wird die MA nicht einverstanden sein. Was haben wir für Möglichkeiten, wenn die schwangere MA die Aufhebungsvereinbarung nicht unterschreiben will?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Da gibt es eine rechtliche Seite, welche ich unten beschreibe und eine Emotionale, welche ich weglasse. (müsste hierzu viel mehr wissen).

Es wird eine Vertragsänderung von ihr gewünscht. Diese könnt ihr nicht gewähren. Somit hat sie nach dem unbez. Urlaub an die Arbeitsstelle zu kommen und zu arbeiten.

Kann sie das nicht, so muss sie künden, aber in der Kündigungsfrist den Vertrag erfüllen.

Somit wäre sie mit einer Aufhebungsvereinbarung, welche ihr ja die Kündigungsfristlöhne und weiter Leistungen (z.B. PK) bezahlt, mehr als gut bedient.

Bietet ihr dieses nicht an, so müsste sie auf Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen tendier...

Peter Z.
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