26. Oktober 2017
Welche Sanktionen drohen bei einer nicht- oder nur unvollständigen Herausgabe des Personaldossiers?
1 Antwort
Strafbestimmungen
(Art. 34 Abs. 1 Bst. a DSG)
Art. 34 Verletzung der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichtena.die ihre Pflichten nach den Artikeln 8-10 und 14 verletzen, indem sie vorsätzlich eine falsche oder eine unvollständige Auskunft erteilen;b.die es vorsätzlich unterlassen:1.die betroffene Person nach Artikel 14 Absatz 1 ...