29. November 2017

Wem schuldet der Arbeitgeber die Beiträge und Verzugszinsen, wenn er keinen Vorsorgeanschluss hat?

1 Antwort

In diesem Fall schuldet der Arbeitgeber der Auffangeinrichtung nicht nur die entsprechenden Beiträge samt Verzugszinsen, sondern ...
Alexandra M.
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