Wem steht die EO Entschädigung bei einem ZS Nachteinsatz zu?
Unser Mitarbeiter (100% Anstellung, im Monatslohn, Mo - Fr) wurde für einen Zivilschutz Nachteinsatz am Wochenende aufgeboten. Gemäss Recherche steht die EO dem Arbeitgeber zu, obwohl der Mitarbeiter im Betrieb nicht fehlte. Ist das korrekt? Kann das jemand erläutern? Vielen Dank!
2 Antworten
Ich halte es jeweils so, dass die Entschädigung dem AG gehört, wenn er während der Absenz die Zeiten bezahlt hat. Nimmt der MA Ferien, oder Gleitzeit, so “gehören” ihm diese Entschädigungen. (Feuerwehr, J+S, ...)
Ihr könnt somit einfach auf der Karte ankreuzen, dass die Entschädigung direkt an den M...
“Taggelder und ähnliche Entschädigungen kommen in dem Ausmass dem Arbeitgeber zu, als er der versicherten Person trotz der Taggeldberechtigung Lohn zahlt.” (Art. 19 Abs. 2 ATSG).
“Artikel 19 Absatz 2 ATSG ist auch anwendbar, wenn der Dienst ganz oder teilweise in die Freizeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers fällt oder der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat.” (Art. 21 Abs. 2 EOV).
Rein rechtlich ist es also ko...