Wer bezahlt den Arbeitsausfall bei einer Quarantäne?
Hallo zusammen
Wir habe drei verschiedene Situationen, wo wir nicht genau wissen, wie diese rechtlich zu handhaben sind.
Anmerkung: Wir haben eine KTG, die ersten 30 Tage bezahlen wir als AG 100% des Lohnes. Vom 31. bis zum 60. Tag bezahlt die KTG 80% und wir die restlichen 20% und ab dem 61. Tag bezahlt dann nur noch die KTG 80% vom Lohn.
Fall 1: Person war auf Geschäftsreise in China: Die Person befindet sich zurzeit in Quarantäne, wer ist verantwortlich für die Lohnfortzahlung und in welchem Umfang?
Fall 2: Eine Person hatte Kontakt mit jemandem, der eventuell mit dem Choronavirus infiziert ist, wir als AG haben die Person gebeten, 2 Wochen zu Hause zu bleiben. Wer bezahlt und in welchem Umfang?
Fall 3: Eine Mitarbeiterin war in Afrika und Ihr wurde vom roten Kreuz empfohlen 2 Wochen zu Hause zu bleiben zwecks Malaria-Check. Wer bezahlt und in welchem Umfang?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
glg
1 Antwort
Gute & aktuelle Frage!
Art. 324a Abs. 1 OR hält fest, dass die Verhinderung "in der Person" des AN liegen muss, damit die Lohnfortzahlungspflichten des AG greifen.
In allen 3 Fällen muss somit entschieden werden, ob die Quarantäne oder die (potentielle) Inkubation mit dem aktuellen Corona-Virus resp. Malaria-Parasiten als "in der Person fussende Verhinderung" betrachtet werden kann.
Spontan:
Im 1. Fall scheint mir die auf den chinareisenden AN staatlich angeordnete Quarantäne wie ein Wintersturm, welcher den AN unerwartet die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz verunmöglicht. Beim "Wintersturm" trägt der AN d...