16. September 2020

Werden bezahlte Pausen im Arbeitsvertrag oder Betriebsreglement festgehalten?

Wo werden bezahlte Pausen aufgeführt. Im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement?

Vertraglich haben wir je nach Kaderstufe 42.5 oder 44 Wochenstunden Arbeitszeit. Jedoch werden in beiden Fällen 4x 15 Minuten bezahlte Pausen wieder gutgeschrieben. Unaghängig ob der MA die Pause macht oder nicht. Somit wird die Sollzeit um wöchentlich 1h verkürzt.

Wo empfiehlt ihr eine solche Regelung festzuhalten? Im Arbeitsvertrag oder im Betriebsreglement?

Wir prüfen für die Zukunft, ob wir diese Pausenregelung vereinfachen wollen, indem wir anstelle verkürzter Wochensollzeit eine Woche mehr Ferien per Jahr gewähren.

Danke für euer Feedback.

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Wir haben diese Regelungen im ...

Michaela M.
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Grundsätzlich gehört sowas in das Betriebsreglement, auch Personal- oder Angestelltenreglement genannt. Nicht verwechseln mit Betriebsordnung. Andere Baustelle...

Ich verstehe nur nicht was ihr macht? Müssen die MA die Pausen ausstempeln, weil du schreibst "wieder gutgeschrieben".

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Pausen gemacht werden müssen. Diese zählen aber nicht in die Sollzeit und sind in der Regel nicht bezahlt. (Ausnahme: Pause muss zwingend am Arbeitsplatz gemacht werden,...

Peter Z.
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