04. Mai 2018

Wie detailliert sollten Aussagen zu Leistungen in Arbeitszeugnissen sein?

Vor allem bei Arbeitszeugnissen für Führungskräfte.

2 Antworten

Der Minimalumfang des Zeugnisses ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt. Es muss alle notwendigen Angaben zur Person des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers enthalten. Alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen, die für das Gesamtbild des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an deren Festhalten ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und schützenswertes Interesse hat, sind zu berücksichtigen.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruc...

Priska Z.
2 Bewertungen

Eine interessante Frage, da gerade Leistungsaussagen in Arbeitszeugnissen oft zu wenig aussagekräftig und konkret formuliert werden oder in der Relevanz keine erkennbaren Prioritäten haben.

Konkrete Beispiele bieten diese Musterzeugnisse und Formulierungsbeispiele auf unserem Blog hrpaxis.ch:

http://www.hrpraxis.ch/2017/11/arbeitszeugnis...

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