17. September 2018

Wie funktioniert die nachträgliche ordentliche Veranlagung bei Quellensteuer?

Guten Tag zusammen

Ich habe einige Fragen zu folgendem Artikel der Verordnung der Quellensteuer:

§ 3

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

1

Übersteigen die Bruttoeinkünfte in einem Kalenderjahr 120'000 Fr., so werden für dieses und die folgenden Jahre bis zum Ende der Quellensteuerpflicht nachträgliche Veranlagungen im ordentlichen Verfahren gemäss § 68h Absatz 2 des Steuergesetzes durchgeführt. Die an der Quelle abgezogenen Steuern werden zinslos angerechnet. Die ordentliche Veranlagung wird auch beibehalten, wenn die vorerwähnte Limite vorübergehend oder dauernd wieder unterschritten wird. *

2

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die betreffenden Steuerpflichtigen der kantonalen Steuerverwaltung zu melden.

Zu meinen Fragen:

1. Wie werden die Mitarbeiter darüber informiert, dass diese betroffen sind? Bekommen diese ein Schreiben direkt von der Steuerverwaltung mit der Aufforderung ein ordentliches Steuer-Formular aus zu füllen?

2. Gelten diese 120'000 pro Person oder pro Ehepaar bei verheirateten Personen?

3. Gibt es gute Seminare zu diesem Thema, die jemand empfehlen könnte?

Danke für Eure Rückmeldung!

Liebe Grüsse

2 Antworten

Guten Morgen

aus meiner Erfahrung, betreffende Personen werden vom Steueramt angeschrieben, nachdem der Arbeitgeber das Steueramt informiert hat.

Ab diesem Punkt werden einerseits di...

Dennis H.
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Zwei, drei Ergänzungen.

Alle quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden müssen dem Steueramt gemeldet werden (geht heute in vielen Kantonen Online) und monatlich sind die Quellensteuern zu erheben und abzuliefern.

Zu deiner Frage 1:

Meistens sind Mitarbeitende mit hohen Einkommen vertraglich so ausgestattet, dass sie für die ersten zwei Jahre ihrer Tätigkeit in der Schweiz einen Steuerberater gestellt bekommen. (Achtung, die Kosten dafür stellen steuerpflichtiges Einkommen dar, wenn der AG es bezahlt. Andere Regelung bei Expats sind möglich)

  1. Die Mitarbeitenden sollten, sofern sie es nicht schon automatisch erhalten, die Unterlagen beim Steueramt anfordern, um die ordentliche Veranlagung zu machen.
  2. Dieses kann geschickt werden, wenn das Steueramt selber feststellt, dass das Einkommen über CHFK 120 ist. Bin nicht sicher, ob das in allen Kantonen so gemacht wird. Deshalb... Nr. 1.
  3. Das Steueramt kann es nicht selber merken, wenn der Mitarbeitende Vermögen...
Peter Z.
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