29. September 2018

Wie handhabt ihr das Akteneinsichtsrecht bei elektronischen Akten (z.B. Personaldossier)?

3 Antworten

Grundsätzlich gilt, dass das Personaldossier immer à jour sein soll und keine Daten und Notizen, welche nicht dahin gehören "abgelegt/gespeichert" sind. Der MA hat das Recht d...

Christine M.
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Ja grundsätzlich darf der MA seine komplette Akte sehen. Es gibt aber diverse "Notizen" die nicht für ihn bestimmt sind (eigene Sitzungsnotizen vom HR, persönliche Gedanken, Q...

Giacomo T.
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Es gibt durchaus Bereiche in einem Personaldossier (Papier oder auch Elektronisch) auf welch der Mitarbeitende keinen Zugriff bekommen muss. Beurteilungen, Assesments, usw. Dies stelle kein Schattendossier dar.

Er hat weiterhin das Einsichtsrecht, aber kein Recht dabei alleine zu sein. Schon gar nicht, wenn die Möglichkeit besteht, dass fremde Akten eingesehen werden könnten.

Moderne, elektronische Lösungen lassen das Erstellen von PDF's zu. Somit kann eine Akte erstellt werden, welche dann auf einem sonst leeren PC gezeigt wird. Kein Netz, keine anderen Daten....z.B.

Damit wäre dann auch das Drucken erledigt. Er/Sie kann selber ausdrucken, oder bekommt einen Stick und darf dann sogar zu Hause - in der Freizeit - selber drucken.... und die Daten anschliessend lösche...

Peter Z.
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