Wie hoch dürfen Pauschalspesen angesetzt werden, damit das steuerlich akzeptiert wird?
Meine Unternehmung hat 2 Mitarbeitende und wir sind beide teilweise im Aussendienst tätig (wenn uns nicht gerade COVID-19 einschränkt). Welche Spesen dürfen dann nicht mehr abgerechnet werden?
1 Antwort
Hallo, ich empfehle das Spesenreglement insbesondere bei Pauschalspesen von der kantonalen Steuerbehörde genehmigen zu lassen. Als Vorlage kann dabei das Muster der schweizerischen Steuerkonferenz helfen (im Anhang).
Zu Ihrer ersten Frage, wie hoch dürfen Pauschalspesen angesetzt werden:
Die als Pauschalspesen ausgerichtete Entschädigung muss in etwa den effektiven Kosten entsprechen, die bei Ihnen und Ihrem Mitarbeiter im Rahmen ihrer Repräsentationsaufgaben und Kundenpflege anfallen. Die Steuerverwaltung kann im Veranlagungsverfahren der Unternehmung sowie der Mitarbeiter die Höhe der ausgerichteten Pauschalspesen jährlich überprüfen.
Zu Ihrer zweiten Frage, welche Spesen dürfen dann nicht mehr abgerechnet werden:
Die Mustervorlage der schweizerischen Steuerkonferenz listet die folgenden Kleinausgaben bis CHF 50.- auf, welche Empfänger von Pauschalspesen nicht abrechnen können:
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