26. Oktober 2017

Wie integriere ich ein Personalreglement in einen Arbeitsvertrag?

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Personalreglement --> Suchen Sie bei Bedarf auch nach dem Begriff "allgemeine Anstellungsbedingungen".

Es gilt zu beachten, dass der Arbeitsvertrag zwar im Grundsatz formlos geschlossen werden kann (vgl. Art. 320 Abs. 1 OR).

Sobald man aber vom Gesetz abweichende Regelungen vereinbaren will, wird in den meisten Fällen Schriftlichkeit verlangt (vgl. z.B. Ausschluss von Überstunden, Art. 321c Abs. 3 OR.). D.h., dass der Arbeitnehmer mittels Unterschrift der Geltung des Personalreglements zustimmen muss.

Das kann entweder dadurch erfolgen, dass er

a) das Personalreglement selbst unterzeichnet, oder

b) im zu unterzeichnenden Einzelarbeitsvertrag auf die Geltung des Personalreglements hingewiesen und dieses zum integrierenden Vertragsgegenstand erklärt wird.

Beim blossen Verweis auf das Personalreglement ist aber folgendes zu beachten:

Es gilt die Rechtsprechung zur Globalübernahme von AGBs zu berücksichtigen. Wurden AGBs gar nicht oder derart ausgehändigt, dass der Kunde oder eben Mitarbeiter nicht genügend Gelegenheit hatte, Einblick in dieselben zu nehmen, haben jene Bestimmungen, mit welchen nicht gerechnet werden musste, keine Gültigkeit (Ungewöhnlichkeitsklausel).

D.h., das Personalreglement ist dem Arbeitnehmer so rechtzeitig zur Einsicht vorzulegen, dass der Arbeitnehmer genügend Zeit hat, sich in zumutbarer Weise Kenntnis von dessen Inhalt zu verschaffen. D.h., ein Personalreglemen...

Caroline K.
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