24. Oktober 2019

Wie ist ein Wochenaufenthalter besteuert?

Lieber Cosmos

Wir haben eine Mitarbeiterin (schwedische Staatsangehörigkeit), die in Deutschland und in der Schweiz wohnt. Sie ist Wochenaufenthalterin in der Schweiz und hat eine G Bewilligung.

Das Steueramt Baselland hat uns jetzt gesagt, wir müssen Sie mit dem Quellensteuersatz C1N besteuern (verheiratet, 1 Kind, keine Kirchensteuer), da sie Wochenaufenthalterin ist. Nun hat sie eine Ansässigkeitsbescheinigung gebracht und ich meine, wenn jemand eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (D) bringt, ist die Person mit dem GG-Satz von 4.5% pauschal besteuert....

Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank und glg

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ist halt so eine Sache mit den echten und unechten Grenzgängern.

Bei BL gilt der Grenzgängerstatus nur bei täglicher Rückkehr an den Wohnort.

Auszug aus der Erklärung Steueramt: Bei Grenzgängern wird unterschieden in solche mit täglicher und solche mit wöchentlicher Rückkehr. Ausländische Arbeitnehmer mit einem Grenzgängerausweis EG/EFTA G, die nur wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren, gelten im steuerlichen Sinn (gemäss DBA) nicht als Grenzgänger

Alles unter diesem...

Peter Z.
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