Wie ist ein Wochenaufenthalter besteuert?
Lieber Cosmos
Wir haben eine Mitarbeiterin (schwedische Staatsangehörigkeit), die in Deutschland und in der Schweiz wohnt. Sie ist Wochenaufenthalterin in der Schweiz und hat eine G Bewilligung.
Das Steueramt Baselland hat uns jetzt gesagt, wir müssen Sie mit dem Quellensteuersatz C1N besteuern (verheiratet, 1 Kind, keine Kirchensteuer), da sie Wochenaufenthalterin ist. Nun hat sie eine Ansässigkeitsbescheinigung gebracht und ich meine, wenn jemand eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (D) bringt, ist die Person mit dem GG-Satz von 4.5% pauschal besteuert....
Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank und glg
1 Antwort
Ist halt so eine Sache mit den echten und unechten Grenzgängern.
Bei BL gilt der Grenzgängerstatus nur bei täglicher Rückkehr an den Wohnort.
Auszug aus der Erklärung Steueramt: Bei Grenzgängern wird unterschieden in solche mit täglicher und solche mit wöchentlicher Rückkehr. Ausländische Arbeitnehmer mit einem Grenzgängerausweis EG/EFTA G, die nur wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren, gelten im steuerlichen Sinn (gemäss DBA) nicht als Grenzgänger
Alles unter diesem...