30. November 2017

Wie lange müssen Arztzeugnisse und vertrauensärztliche Gutachten aufbewahrt werden?

1 Antwort

Die Aufbewahrungspflicht eines Personaldossiers beträgt 10 Jahre, da danach allfällige Forderungen verjähren (vgl. Art. 127 OR Verjährungsfrist).

Unterlagen, welche dem Arbeitnehmer gehören (Lebenslauf, Ausbildungsdiplome, frühere Arbeitszeugnisse, u. ä.) hingegen müssen spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnis, in der Regel jedoch nach Ablauf der Probezeit, an den Arbeitnehmer retourniert werden.

Auch Akten, welche dem Arbeitgeber gehören, an denen er aber kein berechtigtes Interesse mehr hat, müssen spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer zurück gegeben oder vernichtet werden...

Lea H.
3 Bewertungen

Schließen