26. Oktober 2017

Wie lange müssen Lohndaten aufbewahrt werden?

1 Antwort

Antwort:

Lohndaten müssen, da bilanzrelevant, ab Ablauf des Kalenderjahres 10 Jahre aufbewahrt werden.

Erläuterung:

Wer zur Führung von Geschäftsbüchern verpflichtet ist, hat diese, die Geschäftskorrespondenz und die Buchungsbelege während zehn Jahren aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzt...

Nils M.
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