04. September 2019

Wie sieht die Rechtslage bei einer fristlosen Kündigung wegen Mobbing aus?

Müssen zuerst Verwarnungen ausgesprochen werden, falls ja wie viele? Welche Beweise müssten wir vorliegen haben, um bei einer Gegenklage nicht den kürzeren zu ziehen? (Würden beispielsweise Zeugenaussagen von anderen Mitarbeitern reichen?)

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

2 Antworten

Bezüglich fristloser Kündigung: grundsätzlich reicht eine Verwarnung. Wenn das Verhalten dann weiterhin (objektiv) unzumutbar ist, darf dem AN fristlos gekündigt werden. Das muss dann jedoch umgehend nach Vorliegen eines neuen Falles erfolgen. Verzögerungen von mehreren Tagen oder Wochen erwecken den Eindruck, dass die Situation vielleicht doch zumutbar gewesen sein könnte.

Ich erlaube mir eine vielleicht unzutreffende Bemerkung: Mobbingfälle erfolgen regelmässig im Umfeld von schwacher Führung. Mit Entlassung des "Mobbers" ist es dann meist nicht getan. A...

Marc F.
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Diese Frage kann man nicht generell beantworten, da es bei einer fristlosen Kündigung stark auf den individuellen Fall ankommt. Grundsätzlich ist es so, dass wenn das Vertrauensverhältnis mit der Mobbing betreibenden Person derart stark zerstört ist, dass ein Weiterführen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre, eine fristlose Kündigung zulässig ist. Das würde aber bedeuten, dass es kein "übliches" Mobbing ist, sondern zum Beispiel ein gravierender Fall von diskriminierendem Verhalten. Zudem müssen Sie konkrete schriftliche Beweise haben, dass die Person, die Sie fristlos entlassen wollen, dafür verantwortlich ist. Zwingend ist auch, dass Sie dieser Person zuerst das rechtliche Gehör gewähren, d.h. sie mit den Vor...

Roy L.
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