Wie sind die Schichtzulagen im GAV Schreinergewerbe geregelt?
Der GAV Schreinergewerbe regelt im Art. 9 Schichtarbeit wie folgt:
1 Bei Anordnung eines regelmässigen 2-Schichtsystems beträgt die Schichtpauschale pro Mitarbeiter und Monat je Schicht mindestens 10% des Grundlohnes.
Wie wird diese Regelung in der Praxis korrekt umgesetzt wenn z.B. ein Mitarbeitender im 2-Schichtbetrieb arbeitet und einen Bruttolohn von CHF 4’800.00 × 13 verdient?
Werden die 10% fix auf den Bruttolohn (in diesem Fall CHF 480.- pro Monat) oder auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden aufgerechnet und monatlich ausbezahlt?
1 Antwort
Wenn GAV-Bestimmungen unklar formuliert sind und auch der Kommentar dazu nicht weiterhilft (https://www.zpk-schreinergewerbe.ch/de/aktuell_dokumente/kommentar-gav-2022-2025.pdf), dann wendet man sich am besten an diejenigen, die den Text verfasst haben: an den entsprechenden Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverband. Vielleicht gelingt es diesen ja dann beim nächsten Mal, den Text so zu verfa...