27. April 2020

Wie verhält sich die Kurzarbeit bei Löhnen über CHF 148'200?

Wie verhält sich die LFZ aufgrund der Kurzarbeit bei Mitarbeitenden die mehr als die 148'200 jährlich verdienen?

Beispiel 160'000 pro Jahr / 50% Kurzarbeit:

50% vom Salär zu 100%, CHF 80'000

50% vom Salär zu 80%, CHF 64'000

Total CHF 144'000

oder

50% vom Salär zu 100%, CHF 80'000

50% von max. 148'200 davon 80%, CHF 59'280

Total 139'280

Es geht hier um die LFZ an den Mitarbeitenden nicht was wir vom Amt erhalten. Was ist rechtlich korrekt bzw. wie handhabt ihr das?

1 Antwort

Ich denke lieber in Monats- als in Jahreslöhnen, aber in diesem Beispiel müssen die CHF 80k sowieso für die effektiv geleisteten 50% bezahlt werden.

Für die reduzierten 50% können CHF 59'280 KAE zurückgefordert werden. Dieser Betrag muss (mindestens) dem M...

Etienne B.
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