Wie viel bezahlt der Arbeitgeber üblicherweise an eine Ausbildung (z.B. CAS, MBA, etc.)?
1 Antwort
Mir sind verschiedene Regelungen bekannt:
Besuch darf auf Arbeitszeit erfolgen, soweit die Kurstage auf Arbeitstage fallen, aber keine finanzielle Beteiligung
Besuch darf auf Arbeitszeit erfolgen, soweit die Kurstage auf Arbeitstage fallen und Übernahme der Kosten zu 50 oder 100%; bei 100%iger Kostenübernahme in der Regel mit einer Rückzahlungsverpflichtung, bei einer Kündigung vor X Jahren seit Kursbesuch oder einem zu bestimmenden Datum.
Aus rechtlicher Sicht ist zu dem Thema auf die Ausführungen des folgenden Artikels zu verweisen:
https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/sozial-und-sicher/gibt-es-ein-recht-auf-weiterbildung/story/27526199
Soweit de...