Wie wird der Lohnnachgenuss bei Grenzgängern versteuert?
Grenzgänger aus Deutschland ist verstorben. Die Ehefrau (wohnhaft in DE) erhält den Lohnnachgenuss. Muss die Zahlung auf einmal erfolgen? Was ist in Bezug auf Sozialversicherungen und Quellensteuern zu berücksichtigen?
2 Antworten
Der Lohnnachgenuss ist analog einer Hinterlassenenrente aus der 2. Säule durch die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (überlebender Ehegatte, überlebende Partnerin bzw. überlebender Partner einer eingetragenen Partnerschaft, minderjährige Kinder) zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern. Durch den Tod einer bisher gemeinsam mit dem Ehegatten bezw. Partner besteuerten Person, entsteht eine unterjährige Steuerpflicht beim überlebenden Partner (...
BDO hat hierzu ein wie ich meine gutes Merkblatt verfasst.
Wesentlich ist, dass der Lohnnachgenuss kein Lohn/Einkommen darstellt, sondern eine Rentenleistung ist. (Zahlung an Hinterbliebene)
Es ist keine Geld, was den Erben zustehen würde und die Empfänger müssen einen eigenen Lohnausweis/Rentenb...