Wie wird eine Aktie bewertet (Steuer und Sozialversicherung) wenn noch kein Verkehrswert vorliegt?
Die Firma möchte den Mitarbeitern Aktien zum Vorzugspreis anbieten. In der Regel besteht die Steuer- und Sozialversicherungspflicht auf dem Verkehrswert. Der Börsengang ist aber erst in Planung, dass heisst es gibt noch keinen Verkehrswert.
Hat darin jemand Erfahrung?
2 Antworten
Die Wegleitung der SSK kann auch für die Ermittlung des für die Einkommenssteuern massgebenden Aktienwert angewandt werden (z.B. Praktikermethode, dh. 2 Ertragswert + 1 Substandzwert/3). Grundsätzlich können auch ander...
Anbei der Link zum Kommentar der Steuerkonferenz (SSK), sowie zur SVA des Kanton Zürich (ich weiss nicht wo Ihr Un...