Wiedereintritt nach 2 Monaten?
Lieber Cosmos
Ein Mitarbeiter hat per 31.7. selbst gekündigt. Da wir den Abgang bedauert haben und er nun um Wiederanstellung gebeten hat, entsprechen wir diesem Wunsch gerne.
Sehe ich es richtig, dass ein zweimonatiger Unterbruch die Dienstjahre quasi nahtlos weiterlaufen lässt? und man also auch bei der Kündigungsfrist die Jahre mitberücksichtigt? Probezeit natürlich keine, das ist klar.
1 Antwort
Das Dienstalter ist massgebend für den Schutz des Arbeitnehmers (Kündigungsfrist, Lohnfortzahlung etc.).
Nein, bei einem Unterbruch, auch bei einem kurzen, laufen die Dienstjahre nicht nahtlos weiter! Das Dienstalter ist im vorliegenden Fall 2 Monate kürzer als es gewesen wäre, hätte es keinen Unterbruch gegeben. In solchen Fällen lohnt es sich, mit einem “theoretischen Eintrittsdatum” zu arbeiten, welches aufzeigt, ab wann jemand theoretisch ununterbrochen bis heute angestellt gewesen wäre.
Man muss also unterscheiden:
- Bei kurzen Unterbrüchen (die gemäss uneinheitlicher Gerichtspraxis durchaus auch me...