Wo hat der Saisonnier-Status eigentlich seinen Ursprung?
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Das mit dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer 1931 eingerichtete Saisonnierstatut (Saisonarbeit) entstand im Kontext einer Migrationspolitik, die eine den wirtschaftl. Bedürfnissen angepasste Flexibilität des Arbeitsmarkts sichern und gleichzeitig die "ausländ. Übervölkerung" (Einwanderung) bekämpfen wollte. Ab 1963 wurden in einer Zeit wirtschaftl. Überhitzung und unter dem Druck ausländerfeindl. Kreise (Fremdenfeindlichkeit), aber auch der Sozialpartner, versch. Kontingentierungsmodelle eingeführt. Sie sollten die Anzahl der S. beschränken und qualifizierte Europäerinnen und Europäer bevorzugen. Im Juli 1963 wurde eine Maximalquote von S. pro Kanton festgesetzt. Ab März 1974 war die Erteilung der saisonalen Arbeitsbewilligung von der Zustimmung der Eidg. Fremdenpolizei abhängig. 2002 wurde mit dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU das Saisonnierstatut abgeschafft.
Die Aufhebung des heiklen und missbrauchsanfälligen Statuts war aber lange Zeit selbst für einen Teil der Linken kein zentrales Anliegen. 1982 wurde die Mitenand-Initiative für eine neue Ausländerpolitik vom Volk massiv verworfen. Nebst einer beschränkten Aufenthaltsdauer von neun Monaten pro Jahr waren auch die Leis...