Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Nebenbeschäftigung - welche gilt?
Wir haben unserem Mitarbeiter die Freigabe für eine Nebenbeschäftigung erteilt, unter der Voraussetzung, dass einerseits die Regelungen aus dem Arbeitsgesetz (wöchentliche Höchstarbeitszeit, etc.) eingehalten werden und andererseits seine Arbeitsleistung nicht darunter leidet.
Wir sind ein Betrieb, bei welchem die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden beträgt. Der Betrieb der Nebenbeschäftigung unterliegt einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden (Gastronomie). An welcher wöchentlichen Höchstarbeitszeit müssen wir uns in diesem Fall orientieren?
1 Antwort
Ich gehe mal davon aus, dass er in beiden Arbeitsverhältnissen Teilzeit arbeitet.
Bei euch gilt 45 Std. und daraus abgeleitet ist seine Teilzeittätigkeit ein Prozentsatz davon. Nehmen wir mal 60% an. Er arbeitet also bei euch 27 Std.
Beim Gastrounternehmen kann er nun die Differenz von 50 Std. zu den bereits gearbeiteten 27 Std. arbeiten. Also nochmals...