29. Januar 2019

Wohnungskauf in Italien - Wechsel von C Ausweis zu G? Frage für Admin Spezialisten :)

Wir haben einen MA der ist italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz und C Ausweis. Er möchte nun einen PK Vorbezug machen und in Italien an der Grenze eine Wohnung kaufen. Die italienische Bank verlangt, dass er seinen Wohnsitz nach Italien verlegt. Daher hat er bei uns nachgefragt ob wir ihn unterstützen könnten.

1. Er könnte seinen Wohnsitz verlegen, seine neue Adresse an HR mitteilen und wir müssten ihn dann bei der QST anmelden sowie den G beantragen?

2. Wenn er einmal die Woche nach Italien geht sollte es kein Problem darstellen, wenn er in der Schweiz noch eine Adresse als Wochenaufenthalter hat?

3. Der MA hat Lohnpfändungen. Müssen wir hierzu noch etwas beachten?

Haben wir etwas vergessen oder falsch verstanden?

Vielen Dank für euer Feedback

1 Antwort

Nach drei Monaten hast du noch keine Antwort. Vielleicht denken alle das gleiche...

Finger weg.

Wohnung kaufen in Italien, aber Betreibungen haben. Das passt nicht zusammen. Vielleicht sollte man ihn aufklären, dass wenn er die Wohnung wieder verkauft, das Geld wieder in die PK zurück muss.

Aber zu deinen Fragen:

1. Ja, dass wäre so.

2. Er muss seinen Lebensmittelpunkt in Italien haben. Nur so gilt er als Wochenaufenhalt...

Peter Z.
1 Bewertung

Schließen