26. Oktober 2017
Worauf muss man beim Erstellen einer Personalakten achten?
1 Antwort
Art. 328b OR
Der Arbeitgeber darf Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz.
- Indirekte Pflicht zur Führung. Siehe dazu Antwort auf die Frage «Besteht eine Pflicht ein Personaldossier zu führen?»
- Zulässiger und unzulässiger Inhalt. Siehe dazu Antwort auf die Frage «Was sollte der Inhalt eines Personaldossiers sein?» und «Was gehört nicht ins Personaldossier?»
- gelt...