25. Juni 2020

Zahlt NBU-Versicherung den Sachschaden?

Ein MA hat einen Velounfall (ohne Dritteinwirkung). Muss die NBU-Versicherung für den Schaden am Velo, Kleidern etc. aufkommen?

2 Antworten

Das sagt das Gesetz:

UVG 12

Sachschäden sind grundsätzlich nicht Gegenstand der obligatorischen Unfallversicherung. So sind zum Beispiel Schäden an Kleidern oder anderen mitgeführten Sachen nicht gedeckt. Der Versicherte hat aber Anspruch auf Deckung der durch den Unfall verursachten Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Für Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen besteht ein Ersa...

Peter Z.
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Aus Art. 6 und 12 UVG ergibt sich, dass Sachschäden (Art. 12 UVG) sinngemäss auch bei NBU-Unfällen durch die Versicherung übernommen werden müssen. All...

Marc F.
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