Zeiterfassung bei Aussendienstmitarbeitern?
Hallo! Wir haben 2 Aussendienstmitarbeiter, die täglich mit dem Auto unterwegs sind und die gesamte Schweiz betreuen und aktuell ist es so, dass sie sich einstempeln, wenn sie ihr Zuhause verlassen und ausstempeln, wenn sie abends wieder nach Hause kommen. Allerdings reklamieren andere Mitarbeiter, da sie diese Regelung unfair finden, da ihr Arbeitsweg ins Büro nicht als Arbeitszeit gilt.
Ich möchte gerne eine Lösung finden, die fair ist, aber weiss nicht, was üblich und möglich ist. Kann man den ADM sagen, dass täglich 30 Minuten für die An- und 30 Minuten für die Rückfahrt auf ihre private Zeit gehen und ihnen dann im Anschluss täglich diese 60 Minuten vom Zeitkonto abziehen (ausser sie sind natürlich einen ganzen Tag im Homeoffice). Die beiden ADM wären jedenfalls damit einverstanden. Aber natürlich möchte ich es rechtlich richtig umsetzen.
Besten Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Ist im Arbeitsvertrag ein Arbeitsort definiert? Wenn ja müsste man den Weg ab Arbeitsort an den ersten Einsatzort berechnen und am Arbeitsen...
Hallo
was ihr hier habt, sind sogenannte Handelsreisende. Diese unterliegen dem Handelreisendengesetz und für sie gelten besondere Bestimmungen. Eine davon ist, dass sie keiner Arbeitszeitaufschreibung unterliegen.
Auszug aus dem Bericht: “Zudem sind die Handelsreisenden vom Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes gänzlich ausgeschlossen (Art. 3 lit. g ArG). Das heisst für sie gelten insbesondere keine Arbeits- und Ruhezeitenvorschriften...