Zeiterfassung für Aussendienst?
Gibt es eine Möglichkeit Aussendienstmitarbeiter von der Pflicht der Zeiterfassung zu befreien?
Vielen Dank.
1 Antwort
Echte Handelsreisende sind gem. Art. 3 lit. g ArG von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Art. 347 Abs. 2 OR umschreibt, unter welchen (engen) Kriterien ein MA als Handelsreisender zu betrachten ist oder nicht. Dabei sind die folgenden Kriterien strikt einzuhalten:
1. Der/die MA arbeitet auf Rechnung des Geschäftsinhabers.
2. Das Geschäft ist nach kaufmännischer Art geführt.
3. Der/die MA vollbringt die Arbeit weitgehend ausserhalb der Geschäftsräume.
4. Der/die MA vermittelt Geschäfte mit Dritten oder schliesst diese direkt mit Dri...