28. April 2021

Zeiterfassung für Aussendienst?

Gibt es eine Möglichkeit Aussendienstmitarbeiter von der Pflicht der Zeiterfassung zu befreien?

Vielen Dank.

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Echte Handelsreisende sind gem. Art. 3 lit. g ArG von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Art. 347 Abs. 2 OR umschreibt, unter welchen (engen) Kriterien ein MA als Handelsreisender zu betrachten ist oder nicht. Dabei sind die folgenden Kriterien strikt einzuhalten:

1. Der/die MA arbeitet auf Rech­nung des Geschäftsinhabers.

2. Das Geschäft ist nach kaufmännischer Art geführt.

3. Der/die MA vollbringt die Arbeit weitgehend ausserhalb der Geschäftsräume.

4. Der/die MA vermittelt Geschäfte mit Dritten oder schliesst diese direkt mit Dri...

Marc F.
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