Zuviel bezogene Familienzulagen
Erlischt der Anspruch auf Familienzulagen bei Lehrabbruch des Kindes?
Der Arbeitgeber wurde über den Lehrabbruch informiert, jedoch nicht direkt das zuständige Amt.
Müssen zu viel bezogene Familienzulagen zurückbezahlt werden? Wenn ja vom AG oder vom AN?
1 Antwort
Familienzulagen werden durch Familienausgleichskasse an Arbeitgeber Vergütet.
Arbeitgeber leitet weiter an die Mitarbeitende. Zuviel bezogene Zulagen werden durch Familienkasse an Arbei...