05. Juni 2025

Zwischenzeugnis bei Arbeitsunfähigkeit?

Lieber HR Cosmos

Folgender Sachverhalt:

Eine Mitarbeitende hat ein Zwischenzeugnis verlangt und auch erhalten.
Der Mitarbeiter arbeitet seit 7 Jahren im Unternehmen, ist jedoch seit 14 Monaten wegen verschiedener Unfälle arbeitsunfähig (es kam immer wieder zu neuen Sperrfristen).
Mit der Bewertung im Zwischenzeugnis ist er einverstanden, jedoch nicht mit dem letzten Absatz. Dieser lautet:„Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn ...... ausgestellt. Er ist in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, jedoch seit ...... aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig.“
Der Mitarbeiter verlangt, dass die Erwähnung seiner aktuellen Arbeitsunfähigkeit vollständig gestrichen wird.
Als Begründung führt er an, dass die Arbeitsverhinderung im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer nicht erheblich ins Gewicht falle und verweist auf die Rechtsprechung (Steiff / von Kaenel / Rudolph in: Arbeitsvertrag Praxiskommentar zu Art. 319–362 OR, Art. 330a, N3e / Zürich, Basel, Genf, 2012).

Frage:
Müssen wir den Satz zur Arbeitsunfähigkeit löschen?

2 Antworten

Wie muss/darf man “ist jedoch seit 14 Monaten wegen verschiedener Unfälle arbeitsunfähig” verstehen? Ist Ihr MA ununerbrochen seit 14 Monaten arbeitsunfähig, sind es 2 unglückliche Unfälle oder wiederho...

Marc F.
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Es kommt jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an.

Das Überschreiten einer Verhältniszahl “Dauer der Absenz gemessen an der Dauer des Anstellungsverhältnis” reicht nicht; auch scheint es in der Rechtsprechung keine solche fixe Verhältniszahl zu geben - weil es eben auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.

Wenn die Aussagekraft des Arbeitszeugnisses betreffend Leistung und Verhalten nicht von der Absenz wesentlich beeinflusst ist und wenn die Dauer der Absenz nicht einen signifikant falschen Ein...

Ronald B.
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