01. Dezember 2021

Zwischenzeugnis nach Kündigung Arbeitgeber plus Freistellung - Schlusssatz?

Eine Mitarbeitende hat die Kündigung erhalten (ungenügende Leistung) und wurde freigestellt. Der Schlusssatz im Zwischenzeugnis lautet: Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau/Herr erstellt, da sie uns per 31. Januar 2022 verlassen wird. Wir danken ihr für ihre Mitarbeit.

Jetzt hat sich die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet und sie verlangt, dass folgender Satz steht: Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau/Herr erstellt. Wir möchten ihr an dieser Stelle für die bisher geleistete uns sehr geschätzte Arbeit danken und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und Freude in ihrem Tätigkeitsbereich.

Ein Zeugnis muss unter anderem wahr sein. Sie wurde freigestellt also kann ihr nicht weiterhin viel Erfolg und Freude in ihrem Tätigkeitsbereich gewünscht werden. Was meinen sie?

2 Antworten

Ein Zeugnis muss ja immer wohlwollend und wahrheitsgetreu sein. D.h., wenn sie im Vorfeld super gute Noten hatte, könnte der Vorschlag passen.

Ich bin kein Arbeitsrechtler. Aber ein Zeugnis muss ja jedem auch weiterhelfen, sich neu zu bewerben. Und eine Begründung, euren Vorschlag nicht in das Zeugnis aufzunehmen, wäre, dass eigentlich jeder verstehen würde, dass man ihr gekü...

Tessa J.
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Der Rechtsschutz probiert es immer wieder. Meine Erfahrung ist mit Ihnen das Ganze direkt am Telefon zu klären und mitzuteilen, dass ihr der Mitarbeiterin aufgrund der ungenügenden Leistungen gekündig...

Tekyeli C.
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