16. Dezember 2020

Zwischenzeugnis zurückziehen?

Eine Mitarbeitende hat von ihrem austretenden Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis verlangt und auch erhalten. Nun ist sie mit der Bewertung nicht einverstanden. Ihr ehemaliger Vorgesetzter hält jedoch zu recht daran fest. Nun möchte die Mitarbeitende, dass wir das Zwischenzeugnis vernichten.

M.E. ist ein unterzeichnetes Zwischenzeugnis eine Urkunde und kann nicht einfach so vernichtet werden, wenn die Bewertung nicht passt.

Wie sieht dies aus rechtlicher Sicht aus?

Hattet ihr auch schon so ein Fall, wie handhabt ihr das?

Herzlichen Dank für ein kurzes Feedback.

2 Antworten

Selbstverständlich hat Ihre Mitarbeitende kein Recht auf Löschung eines ihr nicht genehmen Zwischenzeugnisses! Wenn sie ein solches für Bewerbungen benötigt und mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, dann kann sie es rechtlich begründet anfec...

Marc F.
2 Bewertungen

Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein, wohlwollend und das weitere Fortkommen eines Mitarbeitenden nicht behindern.

Wenn der Inhalt des Zwischenzeugnisses wahr und wohlwollend ist, so muss es nicht angepasst werden.

Es ist aber häufig so, dass Vorgesetzte den Frust darin abladen, und dieses sollte nicht sein. Eine Überarbeitung seitens HR (oder auch Extern) kann da ...

Peter Z.
2 Bewertungen

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