Lohnfortzahlungspflicht nach Ende der Suva-Leistungspflicht?
Unser Mitarbeiter hat aufgrund eines Unfalls während 6 Monaten Suva-Taggelder erhalten. Nun endet die Leistungspflicht per 31.05.2025, da die Suva der Ansicht ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr mit dem Unfall in Zusammenhang steht. Uns wurde empfohlen, den Fall bei der Krankentaggeldversicherung anzumelden. Die KTG-Versicherung prüft derzeit ihre Leistungspflicht, wird aber frühestens ab 01.07.2025 Taggelder auszahlen. Nun ist meine Frage, ob wir für den Monat Juni verpflichtet sind, dem Mitarbeiter Lohnfortzahlung zu leisten, obwohl wir weder von der Suva noch von der KTG-Versicherung Taggelder erhalten. Oder ist unsere Lohnfortzahlungspflicht bereits abgegolten? Danke für ein Feedback.
1 Antwort
Zuerst sollte mal abgeklärt werden, aus welchen Gründen die Suva nach sechs Monaten plötzlich zum Schluss kommt, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr mit dem Unfall in Zusammenhang steht. Gegebenenfalls soll der Arbeitnehmer gegen die Verfügung der Suva Einsprache einlegen (Fristen beachten).
Sollte die momentane Arbeitsunfähigkeit tatsächlich aufgrund von neuen Beschwerden unabhängig vom Unfall bestehen, ist abzuklären, worum es sich handelt (z.B. Krankheit) und seit wann dies besteht (relevant für Sperrfristen). Bei einer Krankheit gelten dann die diesbezüglichen gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zur Lohnfortzahlung. Offenbar besteht eine Krankentaggeldversicherung. Ob de...