Wie verlängert sich die Kündigungsfrist bei nicht zusammenhängenden einzelnen Krankenständen?
- Kündigung AG am 26.05.2025 mit regulärem Ende 31.08.2025 (3 Monate).
- Vertragliche 90-Tage-Sperrfrist bei Krankheit.
- Mitarbeiter hat lückenhafte Krankenstände (26.05.–06.06., 23.06.–01.07., 07.07.–18.07., 04.08.–08.08.).
Wie wirken sich diese einzelnen Krankenstände auf die Sperrfrist aus? Können diese einzelnen Krankheiten zusammengezählt werden und was wäre das neue Kündigungsdatum?
2 Antworten
Guten Tag
Die Kündigungsfrist verlängert sich. Was mich jedoch ein bisschen unsicher macht ist der Fakt, dass der erste Absenztag der 26.05.2025 ist, an welchem ihr die Kündigung ausgesprochen habt. Grundsätzlich würde ich sagen, dass diese Kündigung missbräuchlich war und eigentlich am 07.06.2025 nochmals hätte ausgesprochen werden müssen. Dies würde ich euch empfehlen genau abz...
Der Arbeitnehmer hat hier 92 Kalendertage Kündigungsfrist zugut (01.06.2025 bis 31.08.2025).
In diesen 92 Tagen ist er (bisher) 32 Tage arbeitsverhindert. Der Kündigungstermin verschiebt sich somit um diese 32 Tage - auf den 02.10.2025. Plus dann noch, je nach vertraglicher Regelung, bis Ende Monat (Art. 336c Abs. 3 OR): Der neue Kündigungstermin ist somit (voraussichtlich; Stand heute) der 31.10.2025.
Aber:
- Handelt es sich bei jeder Arbeitsverhinderung um die gleiche Krankheit? Falls nicht, würde jede neue Arbeitsverhinderu...