15. Mai 2019

Lohnausweis: unbezahlter Urlaub / Beschäftigungsgrad?

Wir haben auf dem Lohnausweis, Seite 2, die Angabe zum Arbeitsort wie auch dem Beschäftigungsgrad.
Nun reklamiert ein Steueramt, dass bei einer Mitarbeiterin der unbez. Urlaub nicht erwähnt ist und behauptet, der Lohnausweis sei nicht korrekt. Nach Studium aller Unterlagen und gemäss Auskunft der Steuerkonferenz ist dies zwar erwünscht, aber nicht zwingend.

Das Steueramt gibt sich mit dieser Auskunft nicht zufrieden und möchte, dass wir den Beschäftigungsgrad anpassen. Hier als Beispiel:

Beschäftigungsgrad: 60% (gemäss Vertrag und dies stand auch auf dem LAW für das gesamte Jahr)

Unbezahlter Urlaub: 1.1. - 31.7.

Wunsch des Steueramtes:

1.1. - 31.7. 0%

1.8. - 31.12. 60%

Gemäss Wegleitung und FAQ zum LAW ist bei Teilzeit-Beschäftigten die Angabe des Beschäftigungsgrades "erwünscht" - aber auch hier nicht "Pflicht".

Ich bin der Meinung, dass der vertragliche Beschäftigungsgrad auch während dem unbez. Urlaub 60% ist und deshalb so auf dem LAW korrekt deklariert war.

Bisher hatten wir bei Anfragen zu unbez. Urlaub jeweils eine manuelle Bestätigung erstellt, wenn es telefonisch nicht ausgereicht hat.

Hatte jemand bereits solche Anfragen? Und evtl Erfahrungen oder auch Gedanken zu dem Thema?

Vielen Dank für Eure Inputs.

1 Antwort

Der unbez. Urlaub ist im Gesetz nicht geregelt. Somit kann auch ein Steueramt sich nicht auf irgendwelche Artikel berufen.

Fakt ist, dass der Arbeitsvertrag einen Beschäftigungsgrad festhält und dieser sich durch das stornieren der gegenseitigen Leistungen (Arbeit für Lohn) nicht verändert.

Alles andere ist ein Wunsch, den man erfüllen kann oder auch nicht. Bin hier geneigt den Wunsch zu erfüllen, weil er zu mehr Geld ...

Peter Z.
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