Absenz aufgrund Krankheit während der Probezeit?
Unsere MA ist am 1. September 2019 eingetreten und hat vertraglich 3 Monate Probezeit bis am 30. November 2019. Sie war nun im Monat September 2019 bereits 2 Mal krank, insgesamt 8 Tage. Gemäss Art. 335 b Abs. 3 OR heisst es, die Probezeit wird entsprechend um dieselbe Dauer verlängert, sprich bis am 8. Dezember 2019. Wie ist das rechtlich, wenn wir nun die Probezeit auf Ende Monat sprich auf 31. Dezember 2019 verlängern?
Benötigt es eine Vereinbarung mit Signatur von der Mitarbeiterin für die Verlängerung bis am 8. Dezember 2019 bzw. würde es ebenfalls eine schriftliche Vereinbarung mit Unterschrift von der MA für die Verlängerung bis am 31. Dezember 2019 benötigten?
Oder ist eine schriftliche Mitteilung an die MA für die Probezeit Verlängerung ausreichend?
Herzlichen Dank.
1 Antwort
Die Probezeit darf nicht einfach bis 31.12.2019 verlängert werden. Laut Gesetz darf die Probezeit für max. 3 Monate abgeschlossen werden, also bis Ende November 2019. Plus der Unterbruch - 8 Kranktage - bis 8. Dezember 2019....