Arbeitszeugnis für Personen aus Integrationsprogramm?
Wir dürfen immer wieder für einige Monate Personen beschäftigen, welche über ein Integrationsprogramm kommen. Diese Mitarbeitenden sind nicht bei uns angestellt und werden durch eine andere Institution entlöhnt. Am Schluss wird ein Arbeitszeugnis erstellt. Bisher erwähnen wir darin explizit, dass die Personen über ein Integrationsprogramm bei uns beschäftigt waren. Immer häufiger kommt der Wunsch, dass wir dies nicht erwähnen sollen.
Wie handhabt ihr das? Und kann mir jemand sagen, ob es arbeitsrechtlich korrekt ist, dies nicht explizit zu erwähnen?
Merci für eure Inputs!
1 Antwort
Erstmals danke für Euer Engagement für Menschen in einem schwierigen Lebensabschnitt. Eure Frage wird schon länger in der Scene diskutiert. Wie immer gibt es die zwei Gegenpole. Unbedingt erwähnen (der nächste Arbeitgeber muss wissen, dass dies eine Integrationsmassnahme war) – nein überhaupt nicht (schadet dem Arbeitnehmer beim Suchen eines neuen Jobs)! Beiden Argumenten kann ich folgen. Der Vorteil vom Erwähne...