Fahrzeugspesen bei Wechsel des Arbeitsortes?
Wir haben einen Mitarbeitenden der wechselt die Funktion und den Arbeitsort von Zürich nach Basel.
Da wir ihm kein Firmenfahrzeug geben möchten, da er pro Woche nur 1-2 Mal nach Basel fährt wollen wir das jeweils über Spesen abrechen (70Rp/KM). Nun ist unser Vorschlag, dass der MA jeweils den Weg von seinem Wohnort nach Zürich (alter Arbeitsort) auf seine Lasten nimmt und wir den Weg von Zürich zum NEUEN Arbeitsort in Basel als Spesen entrichten. Ist dies steuerrechtlich machbar? wir sind uns hier unsicher
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
1 Antwort
Wenn der vertragliche Arbeitsort Basel wird, so ist es eine Arbeitswegentschädigung welche in jedem Fall pflichtiges Einkommen darstellt! Somit bezahlt ihr und er jeweils Sozialversicherungsprämien, und er Steuern dafür. (??er ist aber mehrheitlich in Zürich tätig)
Ihr könnt, da es eine Arbeitswegentschädigung ist, frei abmachen was ihr bezahlen wollt. Eine regelmässige Pauschale wäre hier wohl das einfachste.
(2 x SBB Billet pro Woche, hochgerechnet auf ein Jahr / 12)
Solche Übergangszahlungen sind normalerweise auf 2 Jahre limitiert, weil man dann annimmt, dass der MA sich eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsortes gesucht hat. Nur solange sollte man zahlen. Bis Wohnungswechsel, längstens zwei Jahre.
Die Regelung das ih...