11. April 2022

Ferienkürzung bei Stundenlohn?

Liebes Netzwerk- wenn jemand im Stundenlohn angestellt ist und über 4 Wochen am Stück krank ist, wie kürzt ihr da die Ferien? Diese sind ja beim Stundenlohn drauf gerechnet. Wir behalten das Feriengeld nicht zurück, sprich der Stdlohn wird inkl. Ferien/Feiertage ausgebezahlt und wenn die Person Ferien nimmt, wird kein Geld ausbezahlt für den freigenommenen Tag. Mein Verständnis wäre, dass ich das Durchschnittspensum der letzten 12 Monate nehme und dann weiss ich, wieviele die Person gearbeitet hätte wär sie gesund gewesen. Aber ich berechne für den Stundenlohn die Ferien nicht inklusive für die Lohnfortzahlungspflicht. Denn wenn die Person krank ist, kann sie ja nicht Ferien anhäufen.

Danke für Euer Hilfe und liebe Grüsse Manuela

3 Antworten

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Bezüglich Ferienkürzung gelten die (äusserst unverständlich formulierten) gesetzlichen (Art. 329b OR) Vorschriften bzw. vielmehr deren durch die herrschende Lehre und Gerichtspraxis entstandene Interpretation oder dann allfällige vertragliche Regelungen (gemäss Art. 329b Abs. 4 OR). Es gibt keine Gründe, Stundenlöhner und Monatslöhner diesbezüglich unterschiedlich zu behandeln.
Ist der Arbeitnehmer bspw. 70 Arbeitstage (also etwas mehr als 3 Monate) arbeitsunfähig infolge Krankheit und hat er einen Jahresferienanspruch von 4 Wochen (= 20 Tage), dann kann der Ferienanspruch um 2/12 gekürzt werden (sofern nichts anderes vereinbart ist). 2/12 von 20 Ferie...

Ronald B.
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Akzeptiert durch Author

Es gibt keine Ferienkürzung bei Stundenlöhner. Wenn sie krank...

Cana K.
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Nicht ganz einfache Situation ...

Angefangen, dass die Ferien durch Entgeld entschädigt wird. Entsprechende Gerichtsurteile diesbezüglich sind auch vorhanden (m.E.)
Des Weiteren w...

Christian V.
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