Ferienkürzung bei Teilzeit AUF unter dem Monat?
Liebes Netzwerk- wenn jemand nach dem “Schonmonat” weiterhin 2 Wochen 100 % AUF ist und danach über 2 Monate 50 % AUF ist, kann ich dann die Ferien für die 2 Wochen um 1/12 kürzen von 25 Ferientage und dann 1/12 kürzen nach 2 Monaten (verlängert sich ja um 50 %)?Vielen Dank. Liebe Grüsse Manuela
2 Antworten
Hallo Manuela
Damit ich dich richtig verstehe, mache ich ein Beispiel mit effektiven Daten:
100% AUF vom 01.03.-31.03. (Schonmonat)
100% AUF vom 01.04.-14.04.
50% AUF vom 15.04.-30.04.
50% AUF vom 01.05.-14.05. hier sind die vollen 2 Monate AUF erreicht und man darf kürzen.
Die Kürzung des Ferienanspruchs ist auch bei teilweiser Arbeitsverhinderung zulässig. Ist ein Arbeitnehmer nur teilweise arbeitsunfähig, ist die effektive Dauer der Arbeitsverhinderung zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, das...
Ferienkürzung um 1/12 ist möglich pro vollen Monat AUF nach der Schonfrist. In deinem Fall ist die AUF nur für 2 Wochen bei 100% und nachher 50%. Zudem schreibst du das die AUF insgesamt 4 Wochen war und nicht ein g...