Lohnpfändungen ins Dossier ablegen?
Müssen / dürfen Lohnpfändungsschreiben im Mitarbeiterdossier abgelegt werden?
1 Antwort
Gute Frage!
Grundsätzlich gilt Art. 328b OR: sinngemäss - personenbezogene Daten von Kandidaten und Mitarbeitenden dürfen nur und nur solange gesammelt/aufbewahrt werden, als sie für die Auswahl und Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig sind.
"Personaldossier" ist M.E. eine dynamische Zusammenstellung von bestimmten, für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendigen Daten, zu dem eine eingeschränkte Personengruppe (HR, Vorgesetzte) Zugriff hat. Ein Lohnpfändungsschreiben gehört dann in das Dossier, wenn das HR sich um d...