07. Juni 2020

Muss KAE zwingend auf Lohnabrechnung?

Wir haben auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, dass wir nur 80% der Ausfallstunden infolge Kurzarbeit auszahlen. Nun stellt sich die Frage, ob wir die Kurzarbeitsentschädigung, welche wir von der Arbeitslosenkasse erhalten haben, zwingend auf der Lohnabrechnung aufführen müssen. Unserer Meinung nach ist das ja nur eine "Information", da der Lohn bereits korrekt und gekürzt ausgewiesen wurden. Die Sozialabgaben wurden selbstverständlich auf der Basis von 100% Lohn berechnet.

Gibt es dazu Vorschriften oder Weisungen, dass man das erhaltene Geld ausweisen muss?

3 Antworten

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Gemäss Wegleitung zum Lohnausweis muss die KAE in Ziffer 7 ausgewiesen werden.

"Leistungen der Arbeitslosenversicherung: Anzugeben sind alle Leistungen der obli-
gatorischen ALV sowi...

Ursula N.
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Ich denke, man muss auf Lohnabrechnung und Lohnausweis nur das deklarieren, was den Mitarbeitenden bezahlt (oder eben nicht...

Etienne B.
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Nach Rücksprache mit dem Steueramt in Zürich kann aufgrund von COVID-19 darauf verzichtet werden, die Kurzarbeitsentschädigung bei jedem Mitarbeitenden im Lohnausweis zu deklarieren (Ziff. 7). Die Lohnreduktion (20% der Ausfallstunden) muss in Ziff. 1 fliessen.

Begründung: die Arbeitslosenkasse ...

Monika S.
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