02. Oktober 2020

NBU bei Stundenlöhnern?

Wir haben Stundenlöhnern auf Abruf mit grossen Schwankungen in ihrer Arbeitszeit. Manchmal kommen sie über und manchmal unter 8h/Woche. Somit wären sie mal in der NBU und mal nicht.

Wie handhabt ihr dies in euren Firmen? Wie informiert ihr dann die MA?

Empfehlt ihr eine NBU-Versicherung privat abzudecken in diesen Fällen?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Es ist die vertraglich geregelte Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dieses auch für einen Eintritt in die Pensionskasse!!

ACHTUNG: Abruf hat das Problem, das alle Risiken beim Arbeitnehmer liegen. Wenn ihr ein vertragliches Pensum definiert, so besteht die Möglichkeit das dieses eingeklagt wird, wenn ihr zu wenig Stunden abruft. Und Richter sind je nach Kanton eher für den Arbeitnehmer...

Wenn ihr jemand mit regelmässig weniger als 8 Std./Woche an...

Peter Z.
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